Überschrift

Das Kreuz ist ein Rechtsdenkmal in Sachen Mord oder Totschlag.


Die meisten Steinkreuze in Deutschland stammen aus der Zeit zwischen dem 13. und dem 16. Jahrhundert. Ohne Inschrift oder plastischen Schmuck gehört das Kreuz zu den frühen Exemplaren. Spätere Kreuze tragen Abbildungen von Gegenständen, den Mordwerkzeugen, wie vermutet wird. Nach dem Erlass einer Gerichtsordnung durch Kaiser Karl V im Jahr 1532 (Carolina), wurden keine derartigen Kreuze mehr aufgestellt. Viele Kreuze sind seitdem verloren gegangen.


Ein zweites Kreuz liegt im Boden oder ist nur noch als Stumpf erhalten.

 

Der Weg (hier) war früher Teil der uralten, wahrscheinlich schon den Römern genutzten Straße, die das Neckartal mit den Höhen des östlichen Odenwaldes verband. Die heutige Landesstraße wurde in verschiedenen Teilabschnitten erst Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut.
Damit standen die Kreuze an prominenter Stelle am Dorfausgang in Richtung Hirschhorn.

An der Stelle liegt oder lag niemand begraben. Erzählt wird, dass sich hier zwei Zimmerleute umgebracht haben – nicht mehr, nicht weniger.


In zweierlei Hinsicht ist diese Erzählung problematisch:
1. Schriftliche Dokumente gibt es nicht, die Erklärsage basiert auf mündlicher Weitergabe. Das nahezu
völlige Aussterben der Altbevölkerung im dreißigjährigen Krieg hat die Erinnerung an die Errichtungsursache von Steinkreuzen in der Regel ausgelöscht. Die Überlieferung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt, wurde durch andere, jüngere Ereignisse inspiriert oder durch fremde Erklärsagen ersetzt.
2. Die Erzählung ist unlogisch: Beide Zimmerleute waren Täter und Opfer zugleich?

 

Auch in anderen Fällen begünstigte die geografische Nähe von Kreuzen die Übertragung auch unschlüssiger Erklärsagen.


Beispiel: Das Steinkreuz in Schöllenbach soll an zwei Schmiede erinnern, die sich angeblich gegenseitig totgekitzelt hatten. Bei Etzean waren es angeblich zwei Buben - deshalb „Bubenkreuz“ -, die das gleiche Delikt begangen haben sollen. Totkitzeln funktioniert, wie schon Grimmelshausen seinen Simplizissimus aus dem dreißigjährigen Krieg berichten lässt. Aber gegenseitig, mit jeweiliger Todesfolge?. Verdächtig an den Erzählungen ist, dass die Rollen gleich sind, nur die Darsteller wechseln: Buben und Schmiede. Auffällig ist, dass, wie in Rothenberg, immer wieder Zimmerleute an den tödlich endenden Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein sollen. Eine mögliche Erklärung ist die hohe Mobilität dieses Berufstandes. „Auf der Walz“ bezeichnen sich diese Wanderhandwerker noch heute als „Fremde“.


Fremdes, Unheimliches: Anlass zur Legendenbildung, die sogar gegenseitiges Totkitzeln plausibel machen will.

 

Hintergrund der Errichtung ist mit Sicherheit ein reales Tötungsdelikt.
Die Forschung weiß aus wenigen erhaltenen historischen Dokumenten, die sich auf das Rothenberger Kreuz übertragen lassen:

 

Das Kreuz ist ein Sühnekreuz, aufgestellt als Bestandteil eines Sühnevertrags zwischen der Sippe des Opfers und dem Täter sowie seiner Sippe, zur Beilegung des Konflikts, nicht zuletzt zur Abwendung der Blutrache.
Kernstücke dieser oft nur mündlich geschlossenen Verträge:

  • Sach- und Geldleistungen des Täters, z.B.Wergeld (lat.: vir = dt.: Mann), gegenüber den Angehörigen zum Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens, z.B. den Verlust der Arbeitskraft des Opfers.
  • Stiftung von „Seelengeräthen“, d.h. kirchlichen Handlungen, z.B. Messen, die dem Seelenheil des Opfers zum Ausgleich nicht erhaltener Sakramente dienen sollten.
  • Weltliche Buße, z.B. weltliche Bestrafung und Dienste für den Standesherren.
  • Aufstellung eines Steinkreuzes
    • zum Zeichen und zur Erinnerung des Abschlusses des oft schriftlosen Vertrages,
    • als Aufforderung an Passanten, für das Seelenheil des Opfers zu beten
    • und, muss aber nicht sein, wenn der prominente Standort wichtiger war als die Kennzeichnung des Ortes der Missetat.

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