"Dorffs-Buch zu Rottenberg"

Kopie erschienen

Das Dorfbuch befindet sich im Besitz der Evangelischen Kirchengemeinde Rothenberg.

Einige Hinweise zur Einordnung:

Die Herrschaft Rothenberg mit ihren Weilern Ober-Hainbrunn und Unter-Finkenbach wurde 1349 vom Kaiser den Hirschhorner Rittern verpfändet. 1353 erfolgte die Belehnung mit dem Reichslehen. Die Familie der Hirschhorner besaß Rothenberg bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1632. Bis 1634 setzte sich Pleikart von Helmstadt in den Besitz. Die Herrschaft der Herren von Kronberg währte von 1634 bis 1704. Nach deren Ausssterben bekamen die Herren von Degenfeld die Herrschaft mit allem Zubehör vom Kaiser übertragen. 1787 verkauften die Degenfelder Rothenberg an die Grafen von Erbach-Fürstenau. Seit 1806 ist Rothenberg hessisch.

„Um das Jahr 1518 und in den Folgejahren wurden auf Anweisung des Junkers Hans von Hirschhorn schriftliche Überlieferungen Rothenbergs unter dem Titel „Dorffs Buch zu Rottenberg“ schriftlich in einem Sammelband gefasst (nach Hu Schüppel, 650 Jahre Rothenberg, Rothenb. 1999, S.18).

Das Dorfbuch, so wie es hier als Kopie vorliegt ist vermutlich eine Abschrift aus dem 17. Jahrhundert.

Inhalt (nach Georg Seip: Zur Geschichte der Familie Seip aus Rothenberg i.O., Darmstadt, 1927, S. 60f)

  • Weyßthumb zu Rottenberg
  • Grentzung und Marckung des Dorffs Rottenberg und Haimbron
  • Weysthumb zu Rottenberg (Angaben über Maß, Gewicht usw)
  • Verordnung J. Hansen vom Hirschhorn
  • Weyßthumb zu Obern Heimbron und zu undern Finkenbach (diesselben Pflichten wie die Einwohner zuRothenberg)
  • Grenzung undd Marckung des des Dorfs undern Finkenbach
  • Gerichtsordnung so Junkher Georg und Hannß von Hirschhorn Gevetter in ao. 1543 denen zu Rodenberg, Oberheimbronn und underen Finkenbach gebn hatt
  • Appellation Ordnung von 1521
  • Brief der Gemainde von 1367 (Abkommen zwischen Rothenberg und Eberbach, den Weidegang des Viehs betr.)
  • Vergleiche zwischen den Gemeinden Rothenberg, Unterfinkenbach und Oberhainbrunn von 1465,1523 und 1564, die Gemarkungsgrenzen betreffend
  • Verzeichnisse und Beschreibungen der Wälder, Wege und Fußpfade
  • Vertrag der 3 Gemeinden mit „Schiemattawag und Brombach von 1683 wg. des Wildgarnwagens
  • Ankauf der großen Glocke für 186 fl zu Heidelberg 1684
  • Gemeyn Ordttnung von Jr. Hansen vom Hirschhorn zum Hirschhorrnn von 1558
  • Waldordordnung von Jr. Hansen vom Hirschhornn von 1562 (Holzhauen, Holzverkauf usw. betr.)
  • Verordnung von 1563 (Ehestand und Bürgerrecht betr.)
  • Beschreibung derer Bürger bei gehaltenen Vogt Gerichten

Weiter finden sich Niederschriften über Bürgeraufnahmen, Huldigungen und Gerichtsverhandlungen, Verzeichnisse von Abgaben, Kirchengefällen, Besitz der Kirche. Namen von Bürgern werden im Zusammenhang mit Besitzverhältnissen und Abgaben genannt.

Das alte Rothenberger Schriftstück gehört zum Archivbestand des Pfarramts und hält auf 500 Seiten manche Überraschung parat.

ROTHENBERG. Wenn der Herr – in diesem Fall Hanns IX. vom Hirschhorn zum Hirschhorn – damals „meine Meinung“ sagte, dann war das nichts anderes als eine Anordnung. Solcherart „Meynung“ der Herren von Hirschhorn findet sich häufig im Rothenberger Dorfbuch, das im Archiv des evangelischen Pfarrhauses neben anderen Chroniken und Kirchenbüchern aufbewahrt wird. Wie aber dieses besondere Stück dahin gelangt, wo es als weltliches Buch eigentlich gar nicht hingehört, erklärt Thomas Wilcke, der sich des Buches nun angenommen hat, so: „Vermutlich hielt man es für sicherer, solch ein Dokument im Pfarrhaus aufzubewahren statt in den Privathaushalten wechselnder Bürgermeister.“

So etwas wie ein Rathaus gab es nämlich über Jahrhunderte nicht. Wilcke ist pensionierter Schulleiter und vielfältig in seiner Heimatgemeinde engagiert sowie lokalgeschichtlich und heimatkundlich interessiert – Historiker hingegen ist er von Haus aus nicht, sondern hat einst Physik und Sozialkunde studiert. „In die alte Schrift musste ich mich tatsächlich erst einlesen“, erzählt er. Aber in der Regel ist die alte Handschrift hier sauber und klar.

Auf der ersten von weit über 500 Seiten wird der Zweck des Buches erklärt: „Dorfs Buch zu Rottenberg – zukünftiger Gedechtniß und Sachen einzuschreiben“; die eigenwillige Schreibweise des Ortsnamens wird auch im folgenden beibehalten, wie überhaupt die Rechtschreibung und Handschrift nebenbei ebenfalls die alte Zeit dokumentieren.

 

Bernhard Bergmann

 

Bernhard Bergmann ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit beim Evangelischen Dekanat Odenwald in Michelstadt. Als solcher verfasst er auch immer wieder Porträts und Hintergrundbeiträge aus Kirche und Gesellschaft.

Die Reproduktion des Buches ist für 75,00 Euro erhältlich:

Evangelische Kirchengemeinde Rothenberg
Pfarrer Hoffmann
Odenwälder Landstr. 1
64760 Oberzent - Rothenberg
Tel.: 06275 / 284
Mobil: 0171 124 07 88
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